Versicherungsoptimierung des Dienstvertrages
Liebe Steuerberater, wussten Sie schon, dass Teile der privaten Krankenversicherung als Betriebsausgabe der GmbH anzusetzen sind? Wussten Sie schon, dass in der Versicherungswirtschaft Spartentrennung herrscht? Aus diesen Gründen sind mindestens 75 % aller GGF´s in versicherungsrechtlichen Belangen nicht steueroptimiert beraten und zum Teil falsch versichert!
Versicherungsoptimierung des Dienstvertrages
Überprüfung von Pensionszusagen
Bündelung von bAV Kompetenzen
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Die steuerliche Gesetzgebung erlaubt die Lohnfortzahlung eines GGF´s durch die GmbH auf 6 Monate auszudehnen. Das hat zur Folge, dass die privaten Ausgaben des GGF´s für seine Krankentagegeldabsicherung enorm sinken. Zusätzlich kann die GmbH die Beiträge zur Absicherung des Krankentagegelds bis zu 6 Monate als Betriebsausgaben geltend machen! Es liegt dabei keine verdeckte Gewinnausschüttung vor!
Aus diesen Gründen ist eine Abstimmung zwischen dem Lohnfortzahlungspassus aus dem GmbH Dienstvertrag mit der Krankenversicherung enorm wichtig! Steht im Dienstvertrag eine zugesicherte Lohnfortzahlung von 6 Monaten, aber die Krankenversicherung hat z. B. einen Leistungsbeginn ab der 6ten Woche gibt es massive Probleme. Die Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, bezieht sich dann auf den Dienstvertrag und leistet ab dem 6ten Monat! Für solche Beratungsfehler steht der behilfliche Steuerberater bzw. Rechtsanwalt genauso in der Verpflichtung wie der zuständige Versicherungsvermittler.
Diese oftmals unterschätzte Problematik ist Grundlage unserer Zielgruppenlösung! Mit unserem gemeinsamen Fachwissen können wir zusammen bei Ihren Kunden Kompetenz beweisen.